AGB 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fair – Unternehmensdienste GmbH Transportdienstleistungen allgemein

Beförderung durch selbständige Transportunternehmer

Die Beförderung erfolgt durch selbständige Transportunternehmer (Kuriere), die mit der Fair – Unternehmensdienste GmbH vertraglich verbunden sind und die durch Fair – Unternehmensdienste ausgewählt werden. Fair – Unternehmensdienste tritt als Vermittler oder Auftragnehmer des Transportauftrages in Erscheinung. Eine Auswahl der Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen.

Übergabe und Verpackung der Sendung

Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist unter anderem für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so wird der Kurier darauf hinweisen. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§§ 37 I, 3 II) auf den Auftraggeber über.

Gefährliche Güter

Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so unterrichtet der Auftraggeber bei Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweilige Schutzausrüstung. Erfolgen diese Informationen bei Auftragserteilung nicht, so kann Fair – Unternehmensdienste die Übernahme des Gutes ablehnen, die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Be- und Entladezeiten

Be- und Entladezeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Je Ladestelle bleiben jedoch jeweils 5 Minuten ohne Berechnung.

Ladehilfsmittel und Packmittel

Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten (§ 38 VBGL). Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist.

Schadensanzeige

Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber der Fair – Unternehmensdienste GmbH anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung der Fair – Unternehmensdienste bzw. des Kuriers.

Transportversicherung

Fair – Unternehmensdienste sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung (Haftpflicht- sowie Transportschadenversicherung) gemäß der Richtlinien der §§ 27 ff VBGL. Fair – Unternehmensdienste hat gegenüber den Regelungen der § 27 I und 29 I VBGL die Haftung für Transportschäden bis auf vierzig Sonderziehungsrechte (gesetzlich 8,33 Sonderziehungsrechte) je kg Transportgut erweitert. Die Haftung kann durch den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bei Auftragserteilung darüber hinaus erweitert werden.

Haftung für bestimmte Güter

Fair – Unternehmensdienste haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet Fair – Unternehmensdienste nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Schäden auf Verschulden der Fair – Unternehmensdienste bzw. des Kuriers zurückzuführen sind. Die Haftung für hochwertige Güter wie Edelmetalle, Juwelen, Zahlungsmittel, Tabakwaren und Antiquitäten ist generell ausgeschlossen, hiervon ausgenommen sind sogenannte Fair – Unternehmensdienste – Wertsendungen gemäß § 10 dieser AGB.

Haftung bei Transportschäden

Fair – Unternehmensdienste haftet für Transportschäden lediglich in Höhe des Materialwertes der transportierten Sendung, nicht aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.

Haftung bei Lieferfristüberschreitung

Fair – Unternehmensdienste haftet für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitung nur, wenn bei Auftragsannahme schriftlich Fixtermine vereinbart wurden und ein Verschulden der Fair – Unternehmensdienste bzw. des Kuriers vorliegt. Die Haftung wird hier auf 500,00 € beschränkt. Fair – Unternehmensdienste haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.

Wertsendungen

Bei nationalen Wertsendungen haftet Fair – Unternehmensdienste entgegen der allgemeinen Haftungsregeln bis zu 500,00 € je Sendung. Eine Haftungserweiterung bis zu 25.000,00 € kann jederzeit gegen Aufpreis vereinbart werden, die Versicherungsprämie orientiert sich an der Art des zu transportierenden Gutes. Die Haftung bei internationalen Wertsendungen richtet sich in Abhängigkeit des jeweiligen Verkehrsweges nach den Regelungen der Ziffer 23.1-5 ADSp bzw. nach dem „Montrealer Übereinkommen“. Es gelten dieselben Haftungsbeschränkungen wie bei nationalen Wertsendungen. Der Auftraggeber kann eine Haftungserweiterung über 5.000,00 € hinaus schriftlich anfragen, der Versicherer von Fair – Unternehmensdienste entscheidet über die Möglichkeit der Eindeckung einer Höherversicherung in Abhängigkeit der zu transportierenden Güter und der Zielregion. Sendungen, die nicht den Vorgaben einer Fair – Unternehmensdienste – Wertsendung aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes entsprechen, können nach schriftlicher Anfrage des Auftraggebers und Deckungszusage des Versicherers ebenfalls versichert und befördert werden. Auch hier sind ausdrücklich Uhren, Schmuck, Edelsteine und andere besonders diebstahlgefährdete Güter zur Beförderung zugelassen. Die Eindeckung einer Versicherung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.

Beförderungsentgelt

Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten der Fair – Unternehmensdienste, wenn nicht vorher eine besondere schriftliche Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung in bar fällig, wenn nicht bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. Fair – Unternehmensdienste ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 1 % je angefangenen Monat ab Eintritt des Verzuges sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.

Soll eine andere Person als der Auftraggeber Frachtzahler (Zahler des Beförderungsentgeltes) sein und befindet sich diese Person mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug, so kann Fair – Unternehmensdienste das Beförderungsentgelt vom Auftraggeber verlangen. Auftraggeber ist in diesem Falle die Person / Firma, die den Auftrag bei Fair – Unternehmensdienste angemeldet hat. Der Kurier ist berechtigt, beim Frachtzahler eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Frachtzahler diese Auftragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung solange auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist. Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als sechs Wochen in Verzug, so darf Fair – Unternehmensdienste ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung solange ausüben, bis das Kundenkonto vollständig ausgeglichen ist.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit Fair – Unternehmensdienste ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen Fair – Unternehmensdienste und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fahrdienst von Menschen mit Behinderung

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung, die von der Fair – Unternehmensdienste GmbH erbracht werden.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Transport von Personen mit Behinderung durch speziell ausgestattete Fahrzeuge und geschultes Personal. Der Fahrdienst erfolgt nach den vereinbarten Fahrtrouten und -zeiten.

Leistungsumfang

Die Fair – Unternehmensdienste GmbH verpflichtet sich, den Fahrgast sicher, pünktlich und bequem zu befördern. Bei Verspätungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung des Fahrdienstes kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung von der Fair – Unternehmensdienste GmbH bestätigt wurde.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Fahrdienste richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten der Fair – Unternehmensdienste GmbH. Zahlungen sind spätestens nach Inanspruchnahme der Dienstleistung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fair – Unternehmensdienste GmbH vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.

Stornierung und Rücktritt

Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichtantritt der Fahrt behält sich die Fair – Unternehmensdienste GmbH das Recht vor, eine Stornogebühr zu erheben.

Haftung

Die Fair – Unternehmensdienste GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fair – Unternehmensdienste GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für Vermögensschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Pflichten des Fahrgastes

Der Fahrgast ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Fehlverhalten des Fahrgastes entstehen, haftet dieser selbst.

Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig.

Stand: Oktober 2024

Bitte beachten: Dies ist ein allgemeines Beispiel und sollte ggf. durch einen Rechtsanwalt überprüft und angepasst werden, um alle spezifischen rechtlichen Anforderungen und Gegebenheiten zu berücksichtigen.

 

 

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